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Ankauf zahlungsgestörter Forderungen

 

Ankauf zahlungsgestörter Forderungen

Zahlungsgestörte Forderungen ist für viele Unternehmen ein Problem!

Eine zahlungsgestörte Forderung liegt vor, wenn diese (mit Rückzahlungs- und Zinsanspruch), soweit sie fähig ist, ganz oder teilweise seit mehr als 90 Tagen nicht ausgeglichen ist, d.h. wenn die Differenz zwischen Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert (voraussichtlich realisierbarer Teil der Forderungen) der Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung spiegelt. 

Ausführliche dazu finden Sie auf der HRP-Webseite - HRP -Debitos.