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HRP Einzelnachricht

 

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Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen

News zum "dritten Corona-Steuerhilfegesetz"

|   Alternative Finanzierungsformen

Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Krise wurden das sog. „Dritte Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet.

Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Krise wurden das sog. „Dritte Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet.

Was ist neu?

  • Der geltende steuerliche Verlustrücktrag für Unternehmen wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
  • Die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden, wurde verlängert. Dies soll die Schaffung von krisenbedingt notwendiger Liquidität gerade im Mittelstand erleichtern.
  • Es wurden unterstützende Maßnahmen für bestimmte Betriebsformen bzw. Branchen beschlossen, u.a. eine Neustarthilfe für Soloselbständige von bis zu 7500 Euro sowie die Verlängerung der Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % bis zum 31.12.2022.
  • Zudem wurde erst kürzlich das im vergangenen Frühjahr von Bundesregierung und KfW eingeführte KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 verlängert, mit zum 01.04.2021 erhöhten Kreditobergrenzen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums - klicken Sie bitte hier.

HRP-NEWS | Redaktionell bearbeitet von:
Detlef Heydt
Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG - kurz: HRP - siehe dazu: www.hrp.info
Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring und alternative Finanzierungsformen.
Betreiber eines Internetportal für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement und alternative, bankenunabhängige Finanzierungen
im deutschsprachigen Raum.
Alzenau, den 26.03.2021

Laut Versicherungsjournal 09.2019 gehört HRP zu den wichtigsten Kreditversicherungsmakler im deutschprachigen Raum.

 

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