Zum Hauptinhalt springen


HRP Einzelnachricht

 

Aktuelle Meldungen und Trends

Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen

Bundestag beschließt Änderung der Insolvenzordnung

Erstellt von Detlef Heydt | |   atevis

Insolvenzanfechtung wird erschwert | Punktuelle Nachjustierung

  • Bundestag verabschiedet am 16.02.2017 eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
    Die Änderung tritt mit Verkündung in Kraft | BT-Drucksache 18/7054

    Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Vorsatzanfechtung

  • Verkürzung der Höchstanfechtungsfrist von 10 auf 4 Jahre in den meisten Fällen

  • Ratenzahlungsvereinbarungen machen Vertragspartner nicht mehr bösgläubig

  • Arbeitnehmer erhalten bei verspäteter Lohnzahlung verstärkten Schutz

  • Fiskusprivileg abgegelehnt 

Daneben wurden der Zinsanspruch im Anfechtungsrecht zurückgeschnitten und das Bargeschäft konkretisiert.

Erstes Fazit:

In der Reform sind viele neue Rechtsbegriffe eingeführt, die zur weiteren Klarstellungen wohl erst über den Gerichtsweg erreicht werden. 

Die NEWS werden redaktionell bearbeitet von:

 Detlef Heydt

Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung, Auftragsfinanzierung und Beteiligungskapital für den Mittelstand. 
Betreiber eines Internetportal für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement und alternative, bankenunabhängige Finanzierungen im deutschsprachigen Raum. 

Sie haben Fragen? Unsere Kommunikationsdaten sind auf den Webseiten hinterlegt.

. . . sprechen Sie uns an!

Hier finden Sie Lösungsansätze zur Anfechtungsversicherung

Zurück