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Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen
Bundestag beschließt Änderung der Insolvenzordnung
Insolvenzanfechtung wird erschwert | Punktuelle Nachjustierung
- Bundestag verabschiedet am 16.02.2017 eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
Die Änderung tritt mit Verkündung in Kraft | BT-Drucksache 18/7054
Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Vorsatzanfechtung - Verkürzung der Höchstanfechtungsfrist von 10 auf 4 Jahre in den meisten Fällen
- Ratenzahlungsvereinbarungen machen Vertragspartner nicht mehr bösgläubig
- Arbeitnehmer erhalten bei verspäteter Lohnzahlung verstärkten Schutz
- Fiskusprivileg abgegelehnt
Daneben wurden der Zinsanspruch im Anfechtungsrecht zurückgeschnitten und das Bargeschäft konkretisiert.
Erstes Fazit:
In der Reform sind viele neue Rechtsbegriffe eingeführt, die zur weiteren Klarstellungen wohl erst über den Gerichtsweg erreicht werden.
Die NEWS werden redaktionell bearbeitet von:
Detlef Heydt
Fach- und Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung, Auftragsfinanzierung und Beteiligungskapital für den Mittelstand.
Betreiber eines Internetportal für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement und alternative, bankenunabhängige Finanzierungen im deutschsprachigen Raum.
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