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Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen
Honorar-Versicherungsberater
Neue Berufsbezeichnung ab Februar 2018
Mit dem Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministeriums zu Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD / Insurance Distribution Directive) in nationales Recht wird eine neue Berufsbezeichnung installiert, nämlich der Honorar-Versicherungberater, der die Berufsbezeichnung des derzeitigen Versicherungsberater gem. §34e GewO ablösen soll.
Versicherungsvermittler dürfen dann nur noch von Versicherungen vergütet werden. Mischvergütungen wären dann nicht mehr erlaubt.
Die Umsetzung der IDD in nationales Recht soll bis Anfang 2018 erfolgen. Nationale Regelungen sind erlaubt, nationale Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Bis dahin könne Verbände, berufsspezifische Organisationen ihre Stellungnahmen einbringen.
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Detlef Heydt
Fach- und Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung, Auftragsfinanzierung und Beteiligungskapital für den Mittelstand.
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