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HRP Einzelnachricht

 

Aktuelle Meldungen und Trends

Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen

Honorar-Versicherungsberater

Erstellt von Detlef Heydt | |   atevis

Neue Berufsbezeichnung ab Februar 2018

Mit dem Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministeriums zu Umsetzung  der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD / Insurance Distribution Directive) in nationales Recht wird eine neue Berufsbezeichnung installiert, nämlich der Honorar-Versicherungberater, der die Berufsbezeichnung des derzeitigen Versicherungsberater gem. §34e GewO ablösen soll. 

Versicherungsvermittler dürfen dann nur noch von Versicherungen vergütet werden. Mischvergütungen wären dann nicht mehr erlaubt. 

Die Umsetzung der IDD in nationales Recht soll bis Anfang 2018 erfolgen. Nationale Regelungen sind erlaubt, nationale Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Bis dahin könne Verbände, berufsspezifische Organisationen ihre Stellungnahmen einbringen. 

Die NEWS werden redaktionell bearbeitet von:

 Detlef Heydt

Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung, Auftragsfinanzierung und Beteiligungskapital für den Mittelstand. 
Betreiber eines Internetportal für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement und alternative, bankenunabhängige Finanzierungen im deutschsprachigen Raum. 

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