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Hermesdeckungen für Iran wieder möglich

|   atevis

Irangeschäfte zu kurz- sowie mittel- und langfristigen Zahlungsbedingungen können wieder mit Hermesdeckungen abgesichert werden; vorausgesetzt, es liegen entsprechende Sicherheiten des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank vor.

Ab sofort können Irangeschäfte zu kurz- sowie mittel- und langfristigen Zahlungsbedingungen wieder mit Hermesdeckungen abgesichert werden;  vorausgesetzt, es liegen entsprechende Sicherheiten des iranischen Finanzministeriums oder der Zentralbank vor. DieDeckungspolitik für den Iran wurde am heutigen Montag (20. Juni 2016) entsprechend geändert.

Über die Kriterien für die Absicherung von Geschäften ohne Staatsgarantien - insbesondere bankbesichertes Geschäft, strukturierte Finanzierungen und Projektfinanzierungen -  entscheidet der Bund zeitnah. Geschäfte, die bereits nach alter Beschlusslage möglich waren, sind zu unveränderten Bedingungen weiterhin möglich.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Übernahme von Hermesdeckungen für Irangeschäfte war, dass der Iran seine Altschulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus hermesgedeckten Geschäften bezahlt. Dies ist am 20. Juni 2016 geschehen.

Pressemeldung:
Der Iran hat heute die noch offenen Außenstände bei den Exportkreditgarantiendes Bundes, den sog. Hermesdeckungen, beglichen. Damit ist der Weg offen für die Wiederübernahme von Hermesdeckungen für Exporte in den Iran.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hierzu: "Die heutige Begleichung der Altschuldenfälle durch den Iran begrüße ich sehr. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere wirtschaftlichen Beziehungen wiederzubeleben."

Der Iran hatte während der Zeit der Sanktionen fällige Forderungen bei den Exportkreditgarantien des Bundes in erheblichem Umfang, die nicht vollständig beglichen waren. Mit dem heutigen Eingang der restlichen Forderungen hat der Iran den Grundstein für die Wiederaufnahme von Hermesdeckungen gelegt. Die Bundesregierung hat bereits seit dem Implementation Day am 16. Januar 2016 Anträge auf Hermesdeckungen angenommen und Letters of Interest ausgestellt. Dabei zeigte sich erhebliches Interesse der Wirtschaft an Geschäften mit dem Iran und entsprechenden Deckungsmöglichkeiten.

Zusammen mit den Garantien für Investitionen und den Garantien für ungebundene Finanzkredite stehen nun wieder alle Garantieinstrumente des Bundes zur Verfügung.

Die Garantieinstrumente des Bundes sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument zur Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken für deutsche Exporte. Sie tragen maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Allein im vergangenen Jahr sicherte die Bundesregierung Ausfuhren in Höhe von rund 25,8 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Das Volumen der Investitionsgarantien belief sich 2015 auf 2,6 Mrd. Euro, das Volumen Ungebundener Finanzkredite betrug 96 Mio. Euro.

Kurzinformation zu IRAN: 
http://www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderbeschluesse/iran.html

Originalquelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat Öffentlichkeitsarbeit

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Dr. Christine Kahlen, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit
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Pressemeldung vom 20.06.2016

Die NEWS wurden redaktionell bearbeitet von:

 Detlef Heydt

Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung, Auftragsfinanzierung und Beteiligungskapital für den Mittelstand. Internetportal für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement und alternative, bankenunabhängige Finanzierungen.

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