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Geschäftsführer schutzlos
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HRP
. . . was ist zu tun im Falle einer Insolvenz.
Als Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens müssen Sie sich selbst um ihren D&O-Vertrag kümmern.
Der eingesetzte Insolvenzverwalter muss die Zahlungen für die Versicherung des Geschäftsführers nicht fortsetzen.
- Siehe Urteil des BGH (Urteil vom 16.4.2016, Az. IX ZR 161/15).
Die NEWS wurden redaktionell bearbeitet von:
Detlef Heydt
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