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HRP Einzelnachricht

 

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Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen

Reverse Factoring - Funktion | Vorteile

Erstellt von Detlef Heydt | |   HRP

Bankenunabhängige Einkaufsfinanzierung / Lieferantenfinanzierung

Reverse Factoring ist eine Form von Factoring, bei der der Factor/Finanzdienstleister die Zahlung des Abnehmers gegenüber seinem Lieferanten vorfinanziert.

Der Kunde des FactoringInsituts ist der Abnehmer. Ihm geht es insbesondere darum, seine Verbindlichkeiten gegen die (Haupt-)Lieferanten vorzufinanzieren  - und zwar bankenunabhängig.

Grundlage ist ein Dreiervertrag zwischen Lieferant, Abnehmer und dem FactoringInstitut. Der Lieferant stellt seine Rechnungen wie üblich an den Kunden. Der Abnehmer bestätigt dem FactoringInstitut, dass die Rechnung richtig ist. Das FactoringInstitut übernimmt die Forderungen und überweist den Betrag zu 100 Prozent an den Lieferanten. Meist noch am selben Tag, spätestens fünf  Tage nach Rechnungsstellung. Am Ende des Zahlungsziels zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag plus die für den Zeitraum angefallenen Zinsen an das FactoringInstitut. Die Transaktionen können schnell abgewickelt werden und greifen auch bei internationalen Geschäftsbeziehungen.

Aufgrund des regresslosen Forderungsverkaufs durch die Lieferanten, gewähren diese dem Abnehmer längere Zahlungsziele - abgestimmt auf das zur Verfügung stehende Limit.

Am Ende der Zahlungszielperiode zahlt der Abnehmer die Rechnung direkt an den Factor. Zusätzlich werden ihm die Gebühren/Zinsen für die Vorfinanzierung in Rechnung gestellt.

Woran erkennt man einen potentiellen Bedarf nach Reverse-Factoring?

  • Konzentration auf wenige Lieferanten
  • Kürzere Zahlungsziele auf der Kreditorenseite als Debitorenseite ==> Liquiditätsbedarf
  • Ziel des Kunden, bankenunabhängige Alternativfinanzierung in Anspruch zu nehmen
  • Teure Bankenfinanzierung
  • Wachstum bzw. knappe Kontokorrent-Linien

Voraussetzungen?

  • Mindesteinkaufvolumen mit den in Frage kommenden Lieferanten > 1 Mio. Euro p.a
  • Gute Bonität des Abnehmers/Kunden
  • Forderungen des Lieferanten dürfen nicht abgetreten sein
  • Lieferant muss Vereinbarung mit dem Factoring zustimmen

Die NEWS wurden redaktionell bearbeitet von:

Detlef Heydt

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