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An den Markt anpassen: Warum die staatliche Exportabsicherung weiterentwickelt werden muss

Erstellt von Detlef Heydt | |   HRP

Die Risiken der Internationalisierung steigen. Denn neben den wirtschaftlichen Risiken kommen politische Unsicherheiten hinzu. Umso wichtiger wird die staatliche Absicherung der Exporte

Die Risiken der Internationalisierung steigen. Denn neben den wirtschaftlichen Risiken kommen politische Unsicherheiten hinzu. Umso wichtiger wird die staatliche Absicherung der Exporte. Damit diese attraktiv bleibt, muss sie laufend an neue Marktbedingungen angepasst werden.

Der industrielle Mittelstand internationalisiert immer mehr sein Geschäft. Die Ausweitung kostet Geld, besonders dann, wenn das Umsatzplus im Ausland erwirtschaftet werden soll. Bei mittelständischen Unternehmen fehlt häufig das notwendige Eigenkapital. Um Exportgeschäfte dennoch realisieren zu können, benötigen sie eine verlässliche Finanzierung. Deswegen ist es wichtig, dass Kreditinstitute so genannte „small tickets“ anbieten, so dass Mittelständler auch Auslandsprojekte mit kleinem Volumen finanzieren können. Unternehmen benötigen neben der Finanzierung oft auch eine Absicherung der Exportgeschäfte.

Die Exportkreditgarantien des Bundes, die so genannten Hermesdeckungen, sind deshalb ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die Garantien schützen deutsche Unternehmen vor wirtschaftlichen und politischen Risiken. Sie sollen vor allem mittelständischen Unternehmen helfen, neue Märkte insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländer zu erschließen. Aber der Weg zur Hermesdeckung ist lang und aufwändig. Deshalb zögern mittelständische Unternehmen, die Bürgschaften zu beantragen. Der Koordinierungsaufwand zwischen Exporteur, Finanzinstitut und die ausführende Kreditversicherungsgruppe Euler Hermes ist hoch und macht Absicherungen kleiner Aufträge verhältnismäßig teuer.

Vom Bund übernommene Exportkreditgarantien im Jahr 2014

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sicherte die Bundesregierung im Jahr 2014 deutsche Exporte im Wert von 24,8 Milliarden Euro mit staatlichen Exportkreditgarantien gegen Zahlungsausfälle ab. Dabei machten Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer mit 80 Prozent den größten Anteil aus. Zu den Märkten mit dem höchsten abgesicherten Volumen gehören Russland (2,2 Milliarden Euro), Saudi Arabien (1,9 Milliarden Euro), Türkei (1,8 Milliarden Euro) und China (1,4 Milliarden Euro). Ohne Hermesdeckungen wären zahlreiche Geschäfte in diesen Ländern nicht zustande gekommen.

Wettbewerbsverzerrung vermeiden

Die deutsche Exportabsicherung ist eng an den OECD-Konsensus gebunden. Mit dieser Übereinkunft haben sich die OECD-Staaten auf einheitliche Mindeststandards bei Zahlungen und Kreditlaufzeiten geeinigt, um ein „level playing field“ auf dem Gebiet der Exportkreditversicherung sicherzustellen.

Demgegenüber haben die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) staatliche Exportkreditversicherungen etabliert, die bezüglich Länderrisiken, Laufzeiten und Umweltstandards nicht dem OECD-Konsens unterliegen. Das führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die nur durch politische Intervention zu stoppen sind. Um einen ruinösen Subventionswettbewerb bei der staatlichen Exportunterstützung zu vermeiden.

BDI-Empfehlungen

  • Die staatliche Exportabsicherung muss regelmäßig überprüft werden. Das Instrument muss für Unternehmen praktikabel, marktnah, flexibel und einfach gestaltet sein.
  • Globale Wertschöpfung ist auf dem Vormarsch. Der BDI fordert deshalb die Politik auf, eine Anpassung des „Drei-Stufen-Modells“ (siehe unten) vorzunehmen und einen höheren ausländischen Zulieferanteil zuzulassen.
  • Die OECD muss ihr Regelwerk fortentwickeln und vor allem Nicht-OECD-Mitglieder einbinden. Ziel muss es sein, dass der Wettbewerb der Exporteure über den Preis und die Qualität der Produkte geführt wird und nicht über den Umfang der staatlichen Unterstützung.

Drei-Stufen-Modell

Das Drei-Stufen-Modell sieht vor, dass in der ersten Stufe ausländische Lieferungen und Leistungen bis zu 30 Prozent, in der zweiten Stufe bis zu 49 Prozent in die Deckung einbezogen werden können. Stufe drei ermöglicht in Ausnahmefällen einen über 49 Prozent liegenden Auslandsanteil. Das heißt, auch wenn die Wertschöpfung überwiegend im Ausland erbracht wird, kann ein deutscher Exporteur Lieferungen und Leistungen in begründeten Ausnahmefällen mithilfe einer Hermesdeckung absichern. (Quelle: BMWi) der Deutschen Industrie e. V. (BDI)

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Internet: www.bdi.eu

Ansprechpartnerin:
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Referentin
Abteilung Sicherheit und Rohstoffe BDI e.V.
T+493020281446
F+493020282446
EJ.Howe(at)bdi.eu

Weitere Informationen zur Exportabsicherung der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter: 

Die NEWS wurden redaktionell bearbeitet von:

Detlef Heydt

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