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Mahnung - Konsequenz ist wichtig

Erstellt von Detlef Heydt | |   atevis

Wer die noch ausstehenden Forderungen regelmäßig kontrolliert, kann früh genug die richtigen Schritte einleiten.

Mahnung

Existenzgründer verfügen meist über wenig Eigenkapital. Bleiben Kunden Zahlungen schuldig, ist die Liquidität schnell gefährdet. Was viele nicht wissen: Für diesen Fall können Unternehmen vorsorgen – mit einer Kreditversicherung. Sie kommt im Ernstfall für den finanziellen Verlust auf. Doch zum Äußersten muss es nicht kommen: Wer die noch ausstehenden Forderungen regelmäßig kontrolliert, kann früh genug die richtigen Schritte einleiten.

Konsequenz ist wichtig

Viele Unternehmer scheuen sich davor, säumige Kunden zu mahnen. Zu groß ist die Angst, Abnehmer zu verlieren. Doch Auftraggeber, die ihre Dienstleistung oder Ware nicht bezahlen, nützen Ihnen nichts. Ein konsequentes Forderungsmanagement ist deshalb für jedes Unternehmen unabdingbar. Wenn Sie bereits ein Mahnwesen haben, können Sie hier testen, ob Sie es noch weiter optimieren sollten.

Fristen setzen

Ein gutes Forderungsmanagement beginnt weit vor der Mahnung: Es ist wichtig, dass Sie schon auf der Rechnung vermerken, bis wann der Betrag fällig ist. Üblich ist eine Frist von zehn bis 14 Tagen. Hat der Kunde das Geld innerhalb dieser Zeit nicht überwiesen, befindet er sich im sogenannten Verzug. Für den Rechnungssteller heißt das: Er kann seine Ansprüche jederzeit vor Gericht geltend machen. Außerdem haben Sie das Recht, von diesem Zeitpunkt an Zinsen auf den noch ausstehenden Betrag zu erheben. Wie Sie die berechnen, erfahren Sie hier.

Mahnverfahren einleiten

Zunächst sollte der Kunde jedoch eine Zahlungserinnerung bekommen – schließlich kann er die Rechnung lediglich vergessen haben. Mit diesem Schreiben empfiehlt es sich, eine erneute, und diesmal kürzere, Frist zu setzen. Bleibt die Zahlung aus, ist eine Mahnung üblich. Darin können Sie Ihrem Schuldner auch die entstandenen Mahnkosten in Rechnung stellen. Wenn der Kunde den geforderten Betrag danach immer noch nicht begleicht, ist es an der Zeit, unverzüglich ein Mahnverfahren einzuleiten. Dafür müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Ein Formular dafür gibt es im Schreibwarenhandel oder im Internet. Am besten, Sie füllen den Antrag gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aus. Dann können Sie sicher sein, das alle Angaben korrekt sind.

Geld eintreiben

Der säumige Kunde wird daraufhin vom Gericht informiert, dass ein Mahnbescheid gegen ihn vorliegt. Legt er keinen Widerspruch ein, ergeht zwei Wochen später ein sogenannter Vollstreckungsbescheid. Reagiert Ihr Schuldner innerhalb weiterer zwei Wochen nicht, gilt dieser wie ein Urteil. Sie können dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Ansprüche für Sie einzutreiben. Kennen Sie das Kreditinstitut Ihres Kunden, haben Sie die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu beantragen. Ist Geld vorhanden, überweist die Bank den fälligen Betrag.

Klage erheben

Hat Ihr Schuldner allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, lassen sich die Ansprüche nur noch über eine Klage durchsetzen. Wenn es zu einer Klage kommt, sollten Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch meist nicht, denn das Honorar muss in der Regel der säumige Kunde zahlen. Ist von vornherein klar, dass der Kunde nicht zahlen will, können Sie auch direkt vor Gericht gehen – also ohne vorher einen Mahnbescheid zu beantragen. Wenn der Streitwert unter 750 Euro liegt, geht dies in vielen Bundesländern allerdings nicht. Dann müssen Sie auf jeden Fall zunächst ein Mahnverfahren einleiten.

Forderungsmanagement abgeben

Auf Wunsch übernimmt Ihr Rechtsanwalt auch das gesamte Forderungsmanagement für Sie. Eine andere Möglichkeit ist, Ihr Mahnwesen einem Inkassounternehmen zu übergeben. Aber Vorsicht: Es gibt darunter einige, die mit illegalen Methoden und massivem Druck vorgehen. Die Branche ist durch illegale Anbieter, die mit massivem Druck und kriminellen Handlungen Forderungen eintreiben, in Verruf geraten. Seriöse Unternehmen bedienen sich der oben beschriebenen Mittel, zudem werden sie durch den örtlichen Gerichtspräsidenten überwacht. Dienstleister finden Sie über das Verzeichnis des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.. Dessen Mitglieder haben sich verpflichtet, nur rechtsstaatliche Verfahren anzuwenden, und werden durch die örtlichen Gerichtspräsidenten überwacht. 

Originalquelle:
Informationszentrum der deutschen Versicherer, "Zukunft klipp + klar"
Postfach 08 04 31
10004 Berlin
Tel.: 030-2020 5570
Fax: 030-2020 6622

Die NEWS redaktionell bearbeitet:

Detlef Heydt

Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung, Auftragsfinanzierung und Beteiligungskapital für den Mittelstand. Internetportal für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement und alternative, bankenunabhängige Finanzierungen.

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