Zum Hauptinhalt springen


HRP Einzelnachricht

 

Aktuelle Meldungen und Trends

Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Erstellt von Detlef Heydt | |   atevis

Eine Bürgschaftsbank bürgt bis zu einem Betrag von 1,25 Mio. Euro für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank: für einen Bankkredit oder einen Förderkredit

Eine Bürgschaftsbank bürgt bis zu einem Betrag von 1,25 Mio. Euro für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank: für einen Bankkredit oder einen Förderkredit. Sie bürgt für bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen. Der Kreditnehmer haftet prinzipiell immer für die gesamte Kreditsumme. Die Bürgschaft kommt z.B. bei Insolvenz des Kreditnehmers zum Einsatz, wenn dessen Sicherheiten für eine Rückzahlung des Kredits nicht ausreichen.

Was sind Bürgschaftsbanken?

Bürgschaftsbanken sind Einrichtungen von der Wirtschaft für die Wirtschaft.

An ihnen sind beteiligt: die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie in einigen Bundesländern auch Versicherungsunternehmen.

Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig – für die mittelständische Wirtschaft nur in "ihrem" Bundesland tätig. Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck, z.B. für

  • Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,
  • Investitions- und Wachstumsfinanzierungen,
  • Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen),
  • Avale und Garantien (z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsbürgschaften),

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Ausfallbürgschaften gibt es für Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, denen wegen fehlender oder zu geringer Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Voraussetzung: Die Geschäftsaussichten sind positiv und das Vorhaben ist wirtschaftlich tragfähig.

Wo und wie werden Ausfallbürgschaften beantragt?

Bürgschaften in einer Höhe von bis zu 1,25 Mio. Euro:

Für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. Euro stehen in allen Bundesländern die Bürgschaftsbanken bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für mittelständische Unternehmen abzusichern.

Ansprechpartner sind die zuständige Bürgschaftsbank oder die Hausbank.

Die Banken und Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und halten Merkblätter und Antragsvordrucke bereit. Welche Bürgschaftsbank regional zuständig ist, ist auf der Internetseite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. zu erfahren: www.vdb-info.de.

Bürgschaften in einer Höhe von über 1,25 Mio. Euro:

Bürgschaften dieser Größenordnung können von den Bundesländern oder deren Förderinstituten gewährt werden (so genannte "Landesbürgschaftsprogramme"). Für Bürgschaftsbeträge ab 10 Mio. Euro sind in den neuen Bundesländern parallele Bundes-/Landesbürgschaften vorgesehen. Erste Anlaufstelle in den Bundesländern sind die Mandatare der Länder.

Achtung: Die Hausbank und Bürgschaftsbank frühzeitig in die eigene Planung mit einbeziehen. Vor Vertragsabschlüssen die Finanzierung klären. Alle Gespräche mit aussagekräftigen Unterlagen führen. Bürgschaftsbanken übernehmen ein besonders hohes Risiko. Sie brauchen deshalb aktuelle und umfassende Informationen.

Bürgschaft ohne Bank

Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten das Programm "Bürgschaft ohne Bank (BoB)" an. Hier können Sie sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Hat ein Unternehmen eine Zusage von der Bürgschaftsbank, fällt der Hausbank die Finanzierung leichter. Entscheidungsgrundlage auch für die Bürgschaftsbank ist in jedem Fall Ihr Businessplan.

Bürgschaftsbank prüft Konzept

Die Bürgschaftsbank prüft für die Bürgschaftszusage das Vorhabenskonzept – ggf. nach der Hausbank sogar ein zweites Mal – auf Herz und Nieren. Fragen Sie bei einem negativen Bescheid nach den Gründen. Nutzen Sie diese "Absage" als Chance: Beseitigen Sie Schwachstellen Ihres Konzeptes.

  • Leasing
  • Factoring
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung
  • Bank-Beziehung pflegen
  • Förderung nutzen
  • Planung & Kontrolle
  • Personal & Beschäftigung
  • Weiterentwicklung & Erfolg
  • Verantwortung & Nachhaltigkeit
  • Rechte & Pflichten

Kosten

Der Kreditnehmer zahlt für eine Ausfallbürgschaft ein einmaliges Bearbeitungsentgelt sowie eine laufende Provision von 1 bis 1,5 Prozent der verbürgten Summe.

Originalquelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefax: +49 (0)30-18 615-5208
E-Mail: info(at)bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

Redaktionell  bearbeitet  von:
Detlef Heydt
Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, EinkaufsfinanzierungAuftragsfinanzierung
www.hrp.info

 

Zurück