Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Prämienrückvergütung
Beschreibungen des Begriffes:

Vertragsklausel in der Versicherungswirtschaft

Diese Vertragsklausel regelt eine bestimmte Rückvergütung, wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist oder eine bestimmte Schadenquotegeahlte Prämie" lang=""> nicht erreicht wurde. Auch auf eine festgelegte Mindestprämie eines Jahres kann der Versicherungsnehmer eine Prämienrückvergütung erhalten.

Die Vereinbarung einer Rückvergütung setzt jedoch voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diese in Anspruch zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend.

Typ des Begriff: definition
Zurück