Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Prämienrückvergütung
- Beschreibungen des Begriffes:
Vertragsklausel in der Versicherungswirtschaft
Diese Vertragsklausel regelt eine bestimmte Rückvergütung, wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist oder eine bestimmte Schadenquotegeahlte Prämie" lang=""> nicht erreicht wurde. Auch auf eine festgelegte Mindestprämie eines Jahres kann der Versicherungsnehmer eine Prämienrückvergütung erhalten.
Die Vereinbarung einer Rückvergütung setzt jedoch voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diese in Anspruch zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend.
- Typ des Begriff: definition