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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Selbstkostendeckung beim Fabrikationsrisiko
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Versicherungssumme auch auf die Selbstkosten, die aufgrund vorliegender Aufträge durch die Aufnahme der Fabrikation von Waren bzw. deren Fertigstellung bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem entweder der Versicherungsschutz aufgehoben wird oder der Versicherungsfall eingetreten ist.

Selbstkosten sind diejenigen Aufwendungen und Gemeinkosten, die, ohne Berücksichtigung eines entgangenen Gewinns, den herzustellenden Waren zuzurechnen sind und zur vertragsmäßigen Erfüllung erforderlich waren.

Diese Selbstkosten unterliegen der Anbietungsverpflichtung. Sie sind entweder in der monatlichen Meldung zur Prämienberechnung mit einem bestimmten EUR - Betrag gesondert aufzugeben oder werden jeden Monat vom VN einzeln aufgegeben oder entsprechend in der Prämienkalkulation durch einen erhöhten Prämiensatz berücksichtigt.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn der vorliegende Auftrag/ oder Fertigungsbeginn bei Aufhebung des Versicherungsschutzes oder bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht älter als die festgelegte Frist ist.

Typ des Begriff: definition
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