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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Allgemeine Versicherungsbedingungen | AVB
Beschreibungen des Begriffes:

Vorformulierte Geschäftsbedingugen

Hierunter versteht man die bei Versicherungsverträgen formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz unterliegen. Ihr Mindestinhalt ist gesetzlich festgelegt. In der Kreditversicherung enthalten die AVB im wesentlichen Ausführungen über die eingeschlossenen Risiken, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten.

Typ des Begriff: definition
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