Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Allgemeine Versicherungsbedingungen | AVB
- Beschreibungen des Begriffes:
Vorformulierte Geschäftsbedingugen
Hierunter versteht man die bei Versicherungsverträgen formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz unterliegen. Ihr Mindestinhalt ist gesetzlich festgelegt. In der Kreditversicherung enthalten die AVB im wesentlichen Ausführungen über die eingeschlossenen Risiken, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten.
- Typ des Begriff: definition