Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Anbietungsgrenze (Antragsgrenze)
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
In der Kreditversicherung ein vertraglich vereinbarter Außenstandsbetrag (z. B. 10.000 Euro), ab dem ein Kunde des Versicherungsnehmers dem Kreditversicherer zur Kreditprüfung aufgegeben werden muss.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird meist vereinbart, dass auf Grundlage eines Stichtags eine monatlich einmalige (z. B. zum Ultimo) Überprüfung stattfindet, ob eine Versicherungssumme (Limit) beantragt werden muß.
Die Wahl der Höhe Anbietungsgrenze sollte sicherstellen, dass die A- und B-Kunden (bezogen auf die Höhe des Außenstandes) über der AnbietungsgrenzeFactoring" lang=""> liegen.
- Typ des Begriff: definition