Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Ausfallrisiko
- Beschreibungen des Begriffes:
Wahrscheinlichkeit des Forderungsausfalles im Rahmen einer Kreditversicherung
Gefahr des teilweisen oder vollständigen Verlustes von Forderungen allgemein sowie von Forderungen und Kursverlusten bei Wertpapieren; hervorgerufen durch Insolvenz bzw.
Insolvenzgefährdung des Schuldners. Das Ausfallrisiko wird beim Gläubiger auch als Gläubigerrisiko und beim Anteilseigner (z. B. Aktionär) als Anteilseignerrisiko bezeichnet. Im Falle eines Abschreibungsbedarfs an Länderkrediten spricht man vom Länderrisiko. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredere) bis zu hundert Prozent regresslos.
- Typ des Begriff: definition