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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)
Beschreibungen des Begriffes:

Kreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland

Bezeichnet im Rahmen der staatlichen Ausfuhrgewährleistungen ein vereinfachtes Verfahren, wenn laufend eine Mehrzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert werden.

Typ des Begriff: definition
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