Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)
- Beschreibungen des Begriffes:
Kreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland
Bezeichnet im Rahmen der staatlichen Ausfuhrgewährleistungen ein vereinfachtes Verfahren, wenn laufend eine Mehrzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert werden.
- Typ des Begriff: definition