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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Aussonderung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Insolvenz

In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe verlangen gem. § 47 Insolvenzordnung (InsO). Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein.

Zur Aussonderung berechtigen u. a. Forderungen, die im Rahmen des echten (non-recourse) Factoring von einem Factoring-Kunden an ein Factoringinstitut abgetreten wurden.

Typ des Begriff: definition
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