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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bankauskunft
Beschreibungen des Begriffes:

Urteil über wirtschaftliche Verhältnisse

Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bankkunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (Bonität), betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

Die Bank ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern ihr keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.

Typ des Begriff: definition
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