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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bestehende Forderungen
Beschreibungen des Begriffes:

können in der Kreditversicherung mitversichert werden bzw. beim Factoring verkauft werden

Die Versicherungsschutz kann auf die bereits bei Vertragsbeginn bestehenden Forderungen ausgeweitet werden. Diese Forderungen können grundsätzlich nur eingeschlossen werden, wenn sie jünger sind als das vereinbarte Äußerste Kreditziel.

Es können unterschiedliche Äußerste Kreditziele vereinbart werden, z. B. 4 Monate für offene Forderungen, 5 Monate für Wechselforderungen, 7 Monate für Valutierungen, 10 Monate für aus dem Kommissionslager entnommene Ware, 12 Monate für Ausstellungsware.

Bei Vertragsbeginn können diese Forderungen grundsätzlich nur bei den Kunden mitversichert werden, deren älteste Forderung kleiner ist als das jeweilig vereinbarte Äußerste Kreditziel.

Die Überschreitung des Äußersten Kreditziels bewirkt eine automatische Aufhebung des Versicherungsschutzes für zukünftige Lieferungen bzw. Leistungen und verlangt vom Kunden eine sogenannte Kreditzielüberschreitungsmeldung. Der Miteinschluß bestehender Forderungen, die älter sind als das Äußerste Kreditziel, würde zu einer automatischen Aufhebung des Versicherungsschutzes führen.

Liegen bei Vertragsbeginn solche Überfälligkeiten vor, ist also grundsätzlich eine Mitversicherung dieser bestehenden Forderungen ausgeschlossen und der Versicherer ist zudem aufgrund kaufmännischer Sorgfaltspflicht über das Zahlungsverhalten dieses Kunden in Kenntnis zu setzen.

Typ des Begriff: definition
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