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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Beteiligungsgesellschaften
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung | Factoring

In Rahmen eines Mantelvertrages der Kreditversicherung können Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mitversichert werden. Der Vorteil liegt u. a. in einem einheitlichen Wording und in einer möglichen Kostendegresssion insbesondere für die mitversicherten Unternehmen, weil ein größeres Versicherungsvolumen eine günstigere Prämienkalkulation zur Folge hat.

Versicherungstechnisch handelt es sich bei der mitversicherten Gesellschaft um eine Versicherung für fremde Rechnung, d. h. der Versicherungsnehmer deckt in eigenem Namen das Interesse eines anderen, des Versicherten (§74 VVG).

Typ des Begriff: definition
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