Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Blanke-Wechsel
- Beschreibungen des Begriffes:
unvollständig ausgefüllt
Dies ist ein Wechsel, den der Aussteller unvollständig ausgefüllt weitergibt. Der Empfänger eines Blankowechsels ist ermächtigt, den Wechsel im Rahmen der mit dem Aussteller getroffenen Vereinbarungen selbst auszufüllen, wobei die Haftung beim Aussteller bleibt.
- Typ des Begriff: definition