Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Bundesanzeiger
- Beschreibungen des Begriffes:
Amtliches Verkündungsorgan
Es handelt sich hiermit um das amtliche Verkündungsorgan der deutschen Bundesregierung. Es dient vorrangig zur Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen. Neueintragungen in das Handelsregister, Konkurs- und Vergleichsverfahren wie von Pflichtveröffentlichungen (u.a. Jahresabschlüssen) von Aktiengesellschaften und Unternehmen anderer Rechtsformen.
- Typ des Begriff: definition