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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bundesanzeiger
Beschreibungen des Begriffes:

Amtliches Verkündungsorgan

Es handelt sich hiermit um das amtliche Verkündungsorgan der deutschen Bundesregierung. Es dient vorrangig zur Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen. Neueintragungen in das Handelsregister, Konkurs- und Vergleichsverfahren wie von Pflichtveröffentlichungen (u.a. Jahresabschlüssen) von Aktiengesellschaften und Unternehmen anderer Rechtsformen.

Typ des Begriff: definition
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