Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Entschädigungsvorrisiko
- Beschreibungen des Begriffes:
Summe, das der Versicherungsnehmer selbst zu tagen
Von der Summe aller Entschädigungen, die der Versicherer für die in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zu leisten hat, trägt der Versicherungsnehmer das im Versicherungsschein genannte Vorrisiko selbst, unabhängig von anderen Bestimmungen zum Selbstbehalt (wie der prozentualen Selbstbeteiligung oder der Franchise). Die jeweils fälligen Entschädigungsansprüche werden zunächst gegen das vereinbarte Vorrisiko verrechnet.
- Typ des Begriff: definition