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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Entschädigungsvorrisiko
Beschreibungen des Begriffes:

Summe, das der Versicherungsnehmer selbst zu tagen

Von der Summe aller Entschädigungen, die der Versicherer für die in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zu leisten hat, trägt der Versicherungsnehmer das im Versicherungsschein genannte Vorrisiko selbst, unabhängig von anderen Bestimmungen zum Selbstbehalt (wie der prozentualen Selbstbeteiligung oder der Franchise). Die jeweils fälligen Entschädigungsansprüche werden zunächst gegen das vereinbarte Vorrisiko verrechnet.

Typ des Begriff: definition
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