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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Exportfactoring
Beschreibungen des Begriffes:

Verkauf der Auslandsforderungen an eine Factoringgesellschaft

Factoring für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte, bei denen Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen.

Es gibt verschiedene Vertragsvarianten. Je nach Vertrag übernehmen Factoringgesellschaften für das Exportgeschäft die Finanzierungsfunktion ? i. d. Regel mit der Delkrederefunktion.

 

Die Abwicklung vollzieht sich analog wie beim klassischen Factoring, mit dem Unterschied, daß zwei Factoring-Häuser (Export- und Import-Factor) eingeschaltet sind.

Exportfactoring wird deshalb nur von solchen Factoringgesellschaften angeboten, die in den betreffenden Zielländern über Korrespondenten oder Schwestergesellschaften verfügen.

Typ des Begriff: definition
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