Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Exportfactoring
- Beschreibungen des Begriffes:
Verkauf der Auslandsforderungen an eine Factoringgesellschaft
Factoring für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte, bei denen Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen.
Es gibt verschiedene Vertragsvarianten. Je nach Vertrag übernehmen Factoringgesellschaften für das Exportgeschäft die Finanzierungsfunktion ? i. d. Regel mit der Delkrederefunktion.
Die Abwicklung vollzieht sich analog wie beim klassischen Factoring, mit dem Unterschied, daß zwei Factoring-Häuser (Export- und Import-Factor) eingeschaltet sind.
Exportfactoring wird deshalb nur von solchen Factoringgesellschaften angeboten, die in den betreffenden Zielländern über Korrespondenten oder Schwestergesellschaften verfügen.
- Typ des Begriff: definition