Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Fachmakler Factoring
Beschreibungen des Begriffes:

Spezialisiertes Finanzmakler

Factoringmakler (www.kreditversicherungsmakler.de) sind auf die Finanzsparte Factoring spezialisierte Makler, die nach dem Grundsatz des best advice und in Anlehnung an das Sachwalterurteil des BGH treuhänderisch für den Mandaten/Kunden tätig sind und ausschließlich dessen Interessen zu vertreten haben.

Sie werden von Seiten der Factoringgesellschaften auch als Fachmakler für Factoring bezeichnet. Sie verfügen über spezielles Factoring-Know How, das sie in der Regel durch Tätigkeit bei einem oder mehreren Factor und/oder Kreditversicherern erworben haben.

Typ des Begriff: definition
Zurück