Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Kommissionsgeschäft
- Beschreibungen des Begriffes:
Geschäft in eigenem Namen für fremde Rechnung
Die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383-406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinne des § 675 HGB gerichteter gegenseitiger Vertrag.
- Typ des Begriff: definition