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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Lastschriftverfahren
Beschreibungen des Begriffes:

Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempflänger ausgelöst

Ist eine Rechnungseinzugsverfahren mittels Lastschrift. Der bankmäßige Zahlungsvorgang wird - anders als bei der Überweisung - vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis des Zahlungspflichtigen.

Vorteile des Lastschriftverfahrens für den Gläubiger bestehen vor allem darin, dass er den Zeitpunkt der Zahlung bestimmt und somit weiß, wann er über die entsprechenden Gegenwerte verfügen kann. Der Schuldner andererseits ist der Mühe enthoben, seine Zahlungstermine zu überwachen und Überweisungen oder Schecks auszustellen. Er ist allerdings in seinen finanziellen Dispositionen eingeschränkt, da der Zeitpunkt der Belastung seines Kontos durch den Gläubiger bestimmt wird.

Mangelnde Deckung, Widerspruch. Unterschied zu Abbuchung: dort kein Widerspruch möglich.

Typ des Begriff: definition
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