Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Mietbürgschaften
- Beschreibungen des Begriffes:
Bürgschaft im Rahmen eines Mietverhältnisses
Bei der Mietbürgschaft haftet der Bürge haftet als weiterer Schuldner für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
Beispiel: Eltern bürgen für ihr Kind.
Grundsätzlich ist die Bürgschaft vom Bestand der Hauptschuld (Mietverhältnis) abhängig. Endet das Mietverhältnis, für das die Bürgschaft gestellt wurde, endet frühestens- auch die Haftung aus der Mietbürgschaft.
- Typ des Begriff: definition