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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Objektive Gefahrerhöung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Versicherung

Vom Willen des Versicherungsnehmers unabhängige Gefahrerhöhung. Beispiel: Der Gesetzgeber verschärft ein Haftpflichtgesetz. Hier kann der Versicherer innerhalb eines Monats kündigen (§ 27 I VVG). Leistungsfreiheit des Versicherers wegen versäumter Anzeige ist nach § 28 VVG möglich.

Siehe auch: Anzeige- und Verhaltenspflichten

Typ des Begriff: definition
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