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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Privatpersonen
Beschreibungen des Begriffes:

Definition im Rahmen einer Kreditversicherung | Factoring

Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz im Rahmen einer Kreditversicherung nicht auf Privatpersonen. Durch Sondervereinbarung kann der Versicherungsschutz auch auf Privatpersonen erweitert werden. Größere Versicherungslimite (z. B. mehr als 50.000 Euro) erfordern eine sehr gute Bonität der jeweiligen Privatperson.

Forderung gegenüber Privatperson lassen sich nur mir schriftlicher Zustimmung der Privatperson im Rahmen des Factorings finanzieren. Factoring von Forderungen gegenüber Privatpersonen kommt daher selten vor (Ausnahme sind sog. Verrechnungsstellen von Privatärzten, Zahnärzten, Heilpraktiker, Fahrschulen).

Typ des Begriff: definition
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