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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Akkreditiv
Beschreibungen des Begriffes:

Vom grundgeschäft losgelöstes Schuldversprechen

Beim Akkreditiv (letter of credit, L/C) handelt es sich um ein vom Grundgeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen. Es ist die schriftliche Zusicherung eines Kreditinstitutes, im Auftrag des Käufers dem Verkäufer als Begünstigtem einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen, falls der Begünstigte akkreditivkonforme Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht.

Ablauf in der Praxis: Wenn Zahlung mittels Akkreditiv im Kaufvertrag vereinbart wurde, muss der Importeur das Akkreditiv bei seinem Kreditinstitut eröffnen. Er zahlt den Akkreditivbetrag ein und teilt dem Institut mit, welche Dokumente der Exporteur einzureichen hat, bevor es den Betrag freigeben kann.

Das eröffnende Kreditinstitut schaltet üblicherweise ein Kreditinstitut im Land des Exporteurs ein und teilt die Akkreditivbedingungen mit. Diese Mitteilung beinhaltet die Garantie des Kreditinstitutes, bei Erfüllung der Bedingungen den Akkreditivbetrag auszuzahlen. Das Akkreditiv wird durch die avisierende Bank dem Exporteur avisiert. Dieser kann von dem avisierenden Kreditinstitut eine Bestätigung des Akkreditivs erbitten. Die Erteilung bedeutet eine Zahlungsgarantie der Bank an den Exporteur. Voraussetzung hierbei ist die Einhaltung der Akkreditivbedingungen.

Der Exporteur sollte u.a. folgendes klären, damit die Zahlungsgarantie der Bank bestehen bleibt:

(nach Erhalt der Avisierung) Stimmen die Akkreditivbedingungen mit dem Kaufvertrag überein?

 

 

Können alle geforderten Dokumente in der verlangten Form beigebracht werden?

Stimmt die verwendete Lieferklausel mit dem Vertrag überein?

Passt der verlangte Frachtbrief zum vereinbarten Transportmittel?

Wird ein Versicherungszertifikat verlangt trotz Vereinbarung, dass die Transportversicherung vom Empfänger übernommen wird?

Typ des Begriff: definition
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