Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Ausfallbürgschaft
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Der Kreditversicherer deckt den Forderungsausfall des Versicherungsnehmers für versicherte Forderungen nicht in voller Höhe ab, sondern zu einem im Vertrag festgelegten Prozentsatz.
Dieser beträgt in der Kreditversicherung mit inländischen Kunden i.d.R. 70% und in der Exportkreditversicherung 75%. Der versicherte Lieferant trägt somit eine Selbstbeteiligung an jedem Ausfall in Höhe des nicht gedeckten Prozentsatzes. Dieser Selbstbehalt darf nicht durch eine anderweitige Versicherung abgesichert werden.
Um eine tragbare Prämie anbieten zu können, erfordert die Vertragsgestaltung immer eine angemessene Selbstbeteiligung, die meist geringer ist als die Deckungsbeiträge für die Produkte des Lieferanten.
- Typ des Begriff: definition