Zum Hauptinhalt springen


Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Versicherungssumme
Beschreibungen des Begriffes:

Limit - Höhe der versicherten Summe

Stellt in der Kreditversicherung den in der Kreditentscheidung festgelegten Außenstandsbetrag dar, bis zu dem die Forderungen eines Versicherungsnehmers gegenüber seinem Abnehmer versichert sind.

Im Factoring wird hiermit das Ankauflimit pro Abnehmer bezeichnet.

Typ des Begriff: definition
Zurück