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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Basiszinssatz
Beschreibungen des Begriffes:

Bezugsgröße . . .

Seit 1. Januar 1999 sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken übergegangen. Damit existiert der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank nicht mehr.

Der Gesetzgeber hat durch den Basiszinssatz jedoch eine Ersatzregelung getroffen, die dann gilt, wenn in Vorschriften des Bundesrechts sowie in Verträgen und Vollstreckungstiteln die Verzinsung durch Bezugnahme auf den Diskontsatz bestimmt ist.

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt im Bundesanzeiger bekannt.

Der Basiszinssatz ist seit der Gültigkeit des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen wichtige Bezugsgröße für die Bestimmung des Verzugszinses nach Eintritt des Verzuges.

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