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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Zollbürgschaften
Beschreibungen des Begriffes:

Sicherheitsleistung für Zoll- und Steuerschulden

Die Zollbürgschaft (Zollaval) dient zur Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt. Die Zollbürgschaft ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft im Auftrag von Spediteuren, Spirituosenhersteller, Tababwarenindustrie oder Importeuren, die ein offenes Zolllager unterhalten und die fälligen Importabgaben bis zum Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung der Waren sich stunden lasssen.

Typ des Begriff: definition
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