Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Einzelforderungsabsicherung
- Beschreibungen des Begriffes:
Absicherung einer einzelnen Forderung gegen Forderungsausfall
Im Gegensatz zu der Anbietungspflicht beim Mantelvertrag in der Kreditversicherung, können im Rahmen der Einzelforderungsabsicherung auch einzelne Forderungen abgesichert werden.
Seit Bestehen der Kreditversicherung herrschte der Grundsatz vor, dass nur alles oder nichts versichert werden konnte. Die Einzelforderungsabsicherung schließt nun hier die Lücke zwischen dem bisherigen Versicherungsangebot und der ständig gestiegenen Nachfrage nach Einzelabsicherungen.
- Typ des Begriff: definition