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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Forderungsverkauf
Beschreibungen des Begriffes:

Abtretung einer Forderungen an einen Dritten

Forderungsabtretung

Forderungsverkauf heißt ein Vertrag, mit dem ein Gläubiger eine Forderung an einen Dritten auf dem Wege des Verkaufs abtritt.

Im Gegensatz zur Forderungsabtretung, die vorrangig eine Sicherung ist, fließt beim Forderungsverkauf sofort Geld, d.h. Liquidität in die Kasse des Gläubigers (Forderungsverkäufers).

Wenn dies gewerbsmäßig mit einer Vielzahl von Forderungen von verschiedenen DebitorenDienstleistung auf Ziel bezieht" lang=""> geschieht, heißt dies Factoring bzw. Forfaitierung bei länger laufende Forderungen.

Typ des Begriff: definition
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