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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Garantien
Beschreibungen des Begriffes:

Hier im Sinne Bankgeschäft zu verstehen

Die Garantie im Bank- und Finanzgeschäft geschäft stellt ein wichtiges Sicherungsmittel dar, die insbesondere im internationalen Geschäft die Bürgschaft ersetzt.

Entweder nehmen Kreditinstitute diese Gewährleistung als Kreditsicherheit herein oder stellen Bankgarantien aus, die bestimmte Geschäfte absichern.

Garantien werden auch von Kreditversicherungsgesellschaften austestellt.

Eine Garantie ist die Verpflichtung, für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft einzustehen.

Die Verpflichtung aus der oben genannten Bürgschaft ist immer von einer zu sichernden Hauptforderung abhängig; die Garantie hingegen begründet selbstständige Ansprüche.

Sie ist nicht vom Bestehen einer Forderung abhängig. Garantien sind als solche gesetzlich nicht geregelt, sie sind frei vereinbar.

Typ des Begriff: definition
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