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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Konsignationslagerdeckung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Wenn ein Lieferant bei seinen Kunden Kommissionsläger unterhält, kann der Versicherungsschutz im Rahmen der Kreditversicherung auf die Forderungen erweitert werden, die dem Versicherungsnehmer aus der Errichtung von Kommissionslägern gegen die Kommissionäre zustehen.

Gleiches gilt, wenn ein solches Lager im Überseehandel unterhalten wird (Konsignationslager).

Typ des Begriff: definition
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