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GDV - Kre­dit­ver­si­che­rer erwar­ten star­ken Anstieg der Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen ab Januar

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Mit Beginn des Jahres 2021 müssen sowohl überschuldete als auch zahlungsunfähige Unternehmen wieder einen Insolvenzantrag stellen - die Kreditversicherer befürworten das als wichtige Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Prinzipien

Die deutschen Kreditversicherer erwarten für das kommende Jahr eine schnell steigende Zahl von Unternehmenspleiten. „Die deutsche Wirtschaft schiebt seit Monaten eine Welle von Insolvenzen vor sich her. Erst wenn ab Januar sowohl überschuldete als auch zahlungsunfähige Unternehmen wieder einen Insolvenzantrag stellen müssen, werden wir erkennen, wie groß dieser Anstieg ist und welche wirtschaftlichen Verwerfungen die Corona-Pandemie tatsächlich angerichtet hat“, sagte Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), beim Jahresmediengespräch der Kreditversicherer am Donnerstag in Berlin.

Wichtige Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Prinzipien

Die Bundesregierung hatte in der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt und diese Regelung zuletzt bis Ende 2020 verlängert. Auch deshalb erwarten die Kreditversicherer für das laufende Jahr nur leicht steigende Schäden: Nach einer Hochrechnung des GDV müssen die Warenkreditversicherer im Jahr 2020 für Zahlungsausfälle in Höhe von 436 Millionen Euro geradestehen, das wären nur 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Kreditversicherer befürworten die für Januar vorgesehene Rückkehr zu grundlegenden marktwirtschaftlichen Prinzipien. Insolvenzen seien in einer Marktwirtschaft natürlich und notwendig, so Langen: „Mittlerweile richtet die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht mehr Schaden an als sie nutzt, denn die Unsicherheit im Markt wächst täglich. Jeder Lieferant muss sich fragen, ob sein Geschäftspartner tatsächlich noch solvent und stabil ist – oder doch längst insolvent, aber noch keinen Antrag stellen musste.“

Auch das neue Sanierungs- und Insolvenzrecht, das der Bundestag noch in diesem Jahr verabschieden und das Anfang 2021 in Kraft treten soll, dürfe nicht zum Auffangnetz für bereits insolvenzreife Unternehmen werden, warnt Langen.

Deckungsvolumen bleibt bei mehr als 400 Milliarden Euro

Damit die erwarteten Insolvenzen keine im Kern gesunden Unternehmen mit sich reißen, haben Kreditversicherer und Bundesregierung bereits im April 2020 einen Schutzschirm für die Lieferketten der deutschen Wirtschaft gespannt und werden diesen bis Mitte 2021 aufrechterhalten. Im Gegenzug für eine Garantie des Bundes in Höhe von 30 Milliarden Euro halten die Kreditversicherer trotz der pandemiebedingt gestiegenen Risiken ihre Deckungszusagen in Höhe von über 400 Milliarden Euro aufrecht.

Zudem beteiligen sie sich mit zehn Prozent an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms und führen rund 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen an den Bund ab. „Die Kreditversicherer leisten mit dem Schutzschirm für die Lieferketten einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Krise, indem sie das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität stärken“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Originalquelle:
GDV – Medieninformation
10.12.2020
www.gdv.de

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