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GDV - Bundesregierung und Kreditversicherer halten gemeinsamen Schutzschirm für Lieferketten bis Mitte 2021 aufrecht

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Bundesregierung und Kreditversicherer haben die Laufzeit ihres gemeinsamen Schutzschirms für die Lieferketten der deutschen Wirtschaft bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Mit dem Schutzschirm werden Lieferbeziehungen zu Unternehmen gestützt, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren und durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So konnten Kettenreaktionen bislang erfolgreich verhindert und das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität gestärkt werden.

„Kreditversicherer leisten mit dem Schutzschirm einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Krise und stehen auch in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld fest an der Seite ihrer Kunden“ Jörg Asmussen,  GDV-Hauptgeschäftsführer

„Die Kreditversicherer leisten mit dem Schutzschirm einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Krise und stehen auch in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld fest an der Seite ihrer Kunden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Umfang und Funktion des Schutzschirms bleiben unverändert

Im Rahmen der sechsmonatigen Verlängerung bleiben Umfang und Funktion des Schutzschirms unverändert: „Durch die Garantie der Bundesregierung in Höhe von 30 Milliarden Euro können die Kreditversicherer ihren Kunden – trotz pandemiebedingt gestiegener Risiken – weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro zur Verfügung stellen“, so Asmussen. Der Schutzschirm ist aber kein Freibrief für riskante Geschäfte mit Abnehmern, deren wirtschaftliche Stabilität schon vor der Corona-Pandemie in Frage stand. Die Versicherungen überwachen und bewerten weiterhin die Bonitäten der Abnehmer und übernehmen damit für ihre Kunden die wichtige Funktion der Risikoeinschätzung. In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen oder -aufhebungen kommen.

Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit 10 Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus führen sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund ab.

Die Einigung gilt vorbehaltlich einer Genehmigung durch die EU-Kommission. Aktuell beteiligen sich unter anderem Atradius, Coface, Credendo, Euler Hermes, R+V und Zurich am gemeinsamen Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten.

Kreditversicherungen bieten Schutz gegen Zahlungsausfälle

Eine Warenkredit- oder DelkredereVersicherung schützt Lieferanten für den Fall, dass ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Kommt es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen. „Nach unseren Schätzungen decken die Limite der Kreditversicherer unter anderem rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren und tragen so auch wesentlich zur Sicherheit der deutschen Exportwirtschaft bei“, so Asmussen.

Originalquelle:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Tel.: 030-2020 5000
Fax: 030-2020 6000
E-Mail: berlin(at)gdv.de

Die NEWS werden redaktionell bearbeitet von:
Detlef Heydt
Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG - kurz: HRP - siehe dazu: www.hrp.info
Fach- und  Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring und alternative Finanzierungsformen.
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im deutschsprachigen Raum.

Laut Versicherungsjournal 09.2019 gehört HRP zu den wichtigsten Kreditversicherungsmakler im deutschprachigen Raum.

Ausführliche Informationen zum Them Kreditversicherung finden Sie auf der HRP Webseite - Kreditversicherung.

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