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HRP Einzelnachricht

 

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Kreditversicherung - Factoring - alternative Finanzierungsformen

MietKautionsbürgschaft

|   atevis

Wer in eine Mietwohnung einzieht muss i.d.Regel eine Mietkaution für den Vermieter stellen.

Wer in eine Mietwohnung einzieht muss i.d.Regel eine Mietkaution für den Vermieter stellen. Sie beträgt üblicherweise drei Monatskaltmieten und dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuell ausbleibende Mietzahlungen oder vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung.

Den fälligen Betrag der Mietkaution zahlt der Mieter als Banküberweisung auf ein Kautionskonto, selten in bar oder er verpfändet Wertsachen oder ein Sparbuch.

Es gibt eine Alternative: MietKautionsbürgschaft

Mit der MietKautionsbürgschaft kann ebenfalls für den Vermieter eine Mietsicherheit gestellt werden. Der Mieter  bringt eine Bürgschaft bei. Als  Bürge dient  eine Bank oder eine Versicherung.

Die Institute prüfen die Bonität des Mieters, schließen einen Vertrag mit ihm und bürgen für ihn beim Vermieter. Banken stellen eine derartige Bürgschaft nur für ihre Kunden aus, die Versicherungen stehen im Prinzip allen offen.

Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft

Der Vorteil für den Mieter beim Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft:

Er kann sein Geld für  den Umzug und/oder Einrichtung der neuen Wohnung verwenden, statt es auf ein Bankkonto einzuzahlen. Eine MietKautionsbürgschaft ist schnell abgeschlossen, viele Versicherungen bieten ihren Service auch online an. Sofern der Vermieter diese Art der Bürgschaft akzeptiert, kann die Angelegenheit also unkompliziert geregelt werden.

Weitere Informationen zur Kautionsversicherung finden Sie auf der HRP-Webseite

Eigenmeldung der Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG - kurz: HRP
Fach- und Spezialmakler für Kreditversicherung, Factoring, Einkaufsfinanzierung,

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