Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
. . . insbesondere der §§ 30 und 37a BDSG – zum 20. November 2026
Das Wichtigste auf einen Blick Mehr Rechtssicherheit für Scoring und automatisierte Bonitätsentscheidungen durch: - Erweiterte Transparenz- und Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Umsetzung der Anforderungen des neuen § 37a BDSG
- Anpassungsbedarf bei Prozessen, Datenschutzhinweisen, Verbraucherinformationen sowie vertraglichen Grundlagen
- Keine Speicherung von Daten Minderjähriger
Originalquelle: SCHUFA Holding AG Kormoranweg 5 65201 Wiesbaden Telefon: +49 611 - 92780 Fax: +49 611 9278-109 |
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