Kautionsversicherung
Spezielle Lösungen der R+V Versicherung - ARGE
Die ARGE - Begriffsdefinition
In einer Arbeitsgemeinschaft (Abkürzung: ARGE) schließen sich Unternehmen zusammen, um eine zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Aufgabe gemeinsam zu erfüllen. Kooperationen werden regelmäßig im Baugewerbe gebildet und entstehen oftmals aus einer
Bietergemeinschaft.
Alle Vertragspartner haften solidarisch für die Finalisierung des gemeinschaftlichen Projekts.
Die ARGE –Das interne Verhältnis
Die ARGE-Mitglieder halten prozentuale Anteile an der ARGE gemäß ARGE- Vertrag. Dadurch entstehen Haftungsverhältnisse der ARGE gegenüber dem Auftraggeber und der ARGE-Partner untereinander.
Aufgabenverteilung innerhalb der ARGE auf einzelne ARGE-Partner: in der Regel sind das die kaufmännische und die technische Führung.
Die „Normal“-ARGE (Echte ARGE)
Die Normal-ARGE ist die gängigste Form einer ARGE.
Sie wird synonym auch als „Beistellungs-ARGE“ sowie als "echte" ARGE bezeichnet und überwiegend im Bauhauptgewerbe bei größeren Baumaßnahmen im Hochbau, Ingenieur- und Verkehrsbau praktiziert, seltener im Ausbaugewerbe und bei kleinen Bauvorhaben.
Im Bauwesen sind ARGEn oft bei größeren Projekten üblich, da mehrere Unternehmen mit ihren spezifischen Fähigkeiten und Ressourcen zusammenarbeiten, um ein Projekt erfolgreich abzuschließen.
Die Dach-ARGE
Eine Dach-ARGE tritt wie ein Auftraggeber für die „ARGE“–Mitglieder und Subunternehmer auf.
Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Ausführung des Bauauftrags die erforderlichen Bauarbeiten
auf Einzellose überträgt.
Das Los kann entweder aus einem Einzelgesellschafter (gleich Einzellos) oder auch wieder aus einer ARGE bestehen.
Die einzelnen Gesellschafter erfüllen bei der Dach-ARGE ihre gesellschaftlichen Pflichten durch ihre selbstständige und eigenverantwortliche Bauleistung für das jeweilige Einzellos.
ARGE in der Kautionsversicherung
ARGE = rechtlich selbständiges Unternehmen „auf Zeit“ (Rechtsform GbR, seltener auch GmbH u.a.)
Gegenüber dem Auftraggeber muss die ARGE selbst Sicherheiten für den Bauvertrag stellen
R+V verbürgt sich gegenüber den Auftraggebern für die ARGEN
Die ARGE-Mitglieder haften gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche, die der Auftraggeber (AG) gegenüber der ARGE aus dem Werkvertrag hat. Jeder ARGE-Partner hat einen prozentualen Anteil an der ARGE, der in der Regel seinen zu erbringenden Leistungen entspricht.
Insofern muss zunächst erreicht werden, dass jeder ARGE-Partner auch für die Verbürgung seines Anteiles an der ARGE sorgt.
Zielgruppe sind vor allem Bauunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der HRP-Webseite - www.kautions.versicherung
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