ZURICH - Vertauensschadenversicherung
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Die Presse berichtet ständig über aktuelle, teils spektakuläre Fälle von Betrug, Untreue und Unterschlagung in Unternehmen. Jedes Jahr entstehen in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe und insbesondere die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität haben zuletzt wieder stark zugenommen. Dennoch wähnen sich viele Unternehmen in trügerischer Sicherheit, denn oft sind die Entscheidungsträger überzeugt: "Wir kennen jeden unserer Mitarbeiter genau und haben darüber hinaus zuverlässige Kontrollen – bei uns kann so etwas nicht passieren!" Ein Trugschluss, der die Existenz dieser Unternehmen bedrohen kann. Denn keine Kontrolle ist so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte, und kriminelle Energie entsteht oft dort, wo sie nie vermutet wird. Und wenn Mitarbeitende den eigenen Arbeitgeber schädigen, dann bleiben sie oftmals lange unentdeckt, weil sie die Kontrolldefizite gut kennen und durch das ihnen entgegengebrachte Vertrauen geschützt werden.
Die Zurich Vertrauensschadenversicherung ergänzt unternehmensinterne Kontrollmechanismen und schützt vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen. Vertrauenspersonen sind alle Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister wie zum Beispiel das Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal. Und was immer wichtiger wird: Eine gute Vertrauensschadenversicherung fängt auch Schäden auf, die durch Straftaten außenstehender Dritte begangen werden, in der Absicht, sich auf Kosten des versicherten Unternehmens zu bereichern. Das betrifft in der Praxis insbesondere Betrug in Form gefälschter Rechnungen oder Bestellungen sowie Täuschung mittels falscher Identitäten (z.B. Fake-President, Bestellerbetrug).
Wir unterstützen zudem vielfach im Rahmen von ergänzenden Kostenübernahmen, z.B. Public Relations, psychologische Betreuung, Spionageaufklärung und Kosten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Highlights auf einen Blick
- Jede Form krimineller Handlungen externer Täter
- Wissenszurechnung nur bei benannten Repräsentanten
- Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs
- Zielgerichtete Eingriffe in die IT-Systeme
- Vorläufige Entschädigungsleistungen
- Beitragsfreie Nachmeldefrist standardmäßig 36 Monate
- Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Unbegrenzte Rückwärtsdeckung für noch nicht entdeckte Schäden
- Public Relations-Kosten
- Kosten für psychologische Betreuung
- volle Mitversicherung von Schäden, verursacht durch Fremdpersonal
- Geheimnisverrat durch Vertrauenspersonen
