Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Zahlungsziel
Beschreibungen des Begriffes:

Mit einem Zahlungsziel räumt ein Lieferant (Gläubiger) seinem Abnehmer (Schuldner) eine bestimmte Frist für die Bezahlung seiner Lieferung oder Leistung ein.

Gewährung eines Zahlungsziels (über Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, dass wahlweise Zahlungsziel vom Abnehmer in Anspruch genommen oder Skonto bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden kann. Mit Factoring lassen sich auch längere Zahlungsziele als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Typ des Begriff: definition
Zurück