Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Rücklastschriften
- Beschreibungen des Begriffes:
Im Zusammenhang einer Kredtversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Forderungen aus Rücklastschriften, die innerhalb der für das Einzugsermächtigungsverfahren vorgesehenen sechswöchigen Widerspruchsfrist (Abkommen für den Lastschriftverkehr der Kreditinstitute) vorkommen.
- Typ des Begriff: definition