Zum Hauptinhalt springen


Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Rücklastschriften
Beschreibungen des Begriffes:

Im Zusammenhang einer Kredtversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Forderungen aus Rücklastschriften, die innerhalb der für das Einzugsermächtigungsverfahren vorgesehenen sechswöchigen Widerspruchsfrist (Abkommen für den Lastschriftverkehr der Kreditinstitute) vorkommen.

Typ des Begriff: definition
Zurück