Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Scheck-Wechsel-Finanzierung
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Wird für eine versicherte Forderung gegen Erhalt eines Schecks oder sonstiger Zahlungsmittel vom VN ein Finanzierungswechsel ausgestellt, den der Kunde akzeptiert, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dem Aussteller gegen den Akzeptanten zustehende Wechselforderung, sofern der Scheck oder das sonstige Zahlungsmittel eingelöst wird. Die Laufzeit dieser Finanzierungswechsel wird i.d.R. begrenzt.
Liegt dieser Finanzierung eine Warenlieferung zugrunde, ist für den Versicherungsschutz weitere Voraussetzung, dass die für die Warenlieferung vereinbarten Eigentumsvorbehaltsrechte nicht vor der Einlösung des Wechsels durch den Kunden erlöschen.
- Typ des Begriff: definition