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Glossar

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Selbstbeteiligung
Beschreibungen des Begriffes:

Eigenes Risiko im Rahmen Kreditversicherung

An jedem Ausfall ist der Versicherungsnehmer mit dem im Vertrag oder ggf. in der Kreditmitteilung festgelegten Anteil beteiligt. Die vom VN zu tragende SB darf nicht anderweitig versichert oder gesondert abgesichert werden. Ist dies der Fall, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigung in Höhe des Anspruchs des VN gegen den anderen Versicherer zu kürzen.

Typ des Begriff: definition
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