Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Selbstbeteiligung
- Beschreibungen des Begriffes:
Eigenes Risiko im Rahmen Kreditversicherung
An jedem Ausfall ist der Versicherungsnehmer mit dem im Vertrag oder ggf. in der Kreditmitteilung festgelegten Anteil beteiligt. Die vom VN zu tragende SB darf nicht anderweitig versichert oder gesondert abgesichert werden. Ist dies der Fall, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigung in Höhe des Anspruchs des VN gegen den anderen Versicherer zu kürzen.
- Typ des Begriff: definition