Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Selbstprüfung
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung | Factoring
Der VN hat die Möglichkeit, anstelle der Beantragung einer Versicherungssumme beim Versicherer auch Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung für Forderungen unterhalb der festgelegten Anbietungsgrenze zu erhalten.
Diese Forderungen sind bis zu einer festgesetzten Höhe versichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Generell dürfen dem VN keine Nachrichten vorliegen und keine Umstände bekannt sein, die eine Krediteinräumung nicht rechtfertigen. I.d.R. kann die Selbstprüfung durch Bank- oder Büroauskünfte bei Neukunden durchgeführt werden.
Die Altkunden sind durch "positive Zahlungserfahrungen" automatisch versichert.
- Typ des Begriff: definition